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   AG Hamburg-Blankenese, 14.04.2010 - 508 C 250/09   

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https://dejure.org/2010,43441
AG Hamburg-Blankenese, 14.04.2010 - 508 C 250/09 (https://dejure.org/2010,43441)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 14.04.2010 - 508 C 250/09 (https://dejure.org/2010,43441)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 14. April 2010 - 508 C 250/09 (https://dejure.org/2010,43441)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 49/07

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur Wahl der Abrechnungsmethode bei der

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 14.04.2010 - 508 C 250/09
    Der BGH hat zwar (vgl. u. a. ZMR 2008, 444) eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip - wie sie im WEG- und Steuerrecht üblich ist - auch für das Mietrecht zugelassen.

    Das Gericht verkennt nicht, dass namhafte Autoren die BGH-Entscheidung vom 20.02.2008 (ZMR 2008, 444) dahin interpretiert haben, dass auch einzelne Betriebskosten nach dem Leistungs- und andere nach dem Abflussprinzip abgerechnet werden dürften.

    Dass die BGH-Entscheidung (ZMR 2008, 444) schon deswegen nicht besonders glücklich ist, weil der vom BGH als Ausnahmefall angesprochene Mieterwechsel bei Großanlagen der Regelfall ist, kommt hier noch nicht einmal zum Tragen.

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 14.04.2010 - 508 C 250/09
    Zu Recht bezieht sich die Klägerin/Widerbeklagte auf die Entscheidung des BGH NJW 2007, 1458 = MDR 2007, 654.

    Der BGH weist in NJW 2007, 1458 ausdrücklich darauf hin, dass das deutsche Recht den materiellen generellen Kostenerstattungsanspruch gegen denjenigen, der sich unberechtigt eines Rechtes berühmt, nicht kennt.

  • LG München I, 30.07.2008 - 14 S 20441/07

    Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung durch eine Vermieter-GbR

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 14.04.2010 - 508 C 250/09
    Entgegen der Auffassung des LG München I (ZMR 2009, 759) hat der BGH auch entschieden (ZMR 2010, 99), dass die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts wegen Eigenbedarfs eines Gesellschafters sogar dann möglich ist, wenn später eine Aufteilung in Wohnungseigentum erfolgen soll.
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 10 U 149/08

    Pflichten des Vermieters bei einer Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 14.04.2010 - 508 C 250/09
    Zur Anbietpflicht vgl. etwa OLG Düsseldorf, ZMR 2010, 176.
  • BGH, 16.07.2009 - VIII ZR 231/08

    Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft für einen Gesellschafter bei

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 14.04.2010 - 508 C 250/09
    Entgegen der Auffassung des LG München I (ZMR 2009, 759) hat der BGH auch entschieden (ZMR 2010, 99), dass die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts wegen Eigenbedarfs eines Gesellschafters sogar dann möglich ist, wenn später eine Aufteilung in Wohnungseigentum erfolgen soll.
  • LG Tübingen, 18.10.2004 - 1 S 29/04

    Betriebskostenabrechnung für Wohnraum: Ausschluss von Baumschnittkosten von

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 14.04.2010 - 508 C 250/09
    Das Schneiden von Bäumen (AG Köln, NZM 2001, 41), Sträuchern und Hecken gehört bei regelmäßigem Rückschnitt (LG Reutlingen, WuM 2004, 669), wenn dies nicht jährlich erfolgt, sondern in unregelmäßigen Abständen, zu den umlagefähigen Kosten (vgl. auch Schmid, ZMR 2004, 794).
  • AG Münster, 02.12.1998 - 48 C 637/97
    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 14.04.2010 - 508 C 250/09
    Die Klägerin durfte als Vermieterin auch eine Fachkraft mit den Arbeiten beauftragen (AG Münster, WuM 2000, 197).
  • AG Köln, 27.09.2000 - 207 C 213/00

    Hausbesichtigung am Samstag

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 14.04.2010 - 508 C 250/09
    Das Schneiden von Bäumen (AG Köln, NZM 2001, 41), Sträuchern und Hecken gehört bei regelmäßigem Rückschnitt (LG Reutlingen, WuM 2004, 669), wenn dies nicht jährlich erfolgt, sondern in unregelmäßigen Abständen, zu den umlagefähigen Kosten (vgl. auch Schmid, ZMR 2004, 794).
  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05

    Abgabe der Negativerklärung der Vertretungsorgane bei einem Formwechsel;

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 14.04.2010 - 508 C 250/09
    Ähnlich entschied der BGH in NJW 2007, 224.
  • LG Berlin, 13.02.2019 - 65 S 196/18

    Betriebskostenabrechnung: Einsichtsrecht des Mieters in Zahlungsbelege

    Dass sich das Belegeinsichtsrecht des Mieters auf Zahlungsbelege erstrecken muss, ergibt sich als geradezu zwingendes (Gegen-)Recht des Mieters, wenn dem Vermieter ein Wahlrecht bezüglich der Abrechnungsmethode und ein "Methodenmix" (vergleiche AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 14. April 2010 - 508 C 250/09, ZMR 2010, 613) innerhalb der Abrechnung zugebilligt wird.
  • LG Hamburg, 28.10.2010 - 307 S 55/10

    Ein Mieter hat einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der zur Abwehr einer

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil-Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese (Geschäfts-Nr.: 508 C 250/09) vom 14. April 2010 wie folgt abgeändert: Die Klägerin wird verurteilt, die Beklagte von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte Dr. Kirsten & Kollegen über EUR 603, 93 freizustellen.
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